Allgemeine Geschäftsbedingungen

der ADOLF NEUENDORF GMBH, Säntisstraße 83, 12277 Berlin

nachfolgend Firma ADOLF NEUENDORF genannt

§ 1 Allgemeines / Geltung

  1. Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen (insbesondere für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen) der Firma ADOLF NEUENDORF gegenüber ihren Kunden gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen.
  2. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen geschäftliche Beziehungen eingegangen werden, ohne dass diese geschäftlichen Beziehungen einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit der Person zugeordnet werden können.
  3. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen geschäftliche Beziehungen eingegangen werden, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  4. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
  5. Bei Unternehmern gelten diese Geschäftsbedingungen unabhängig von der tatsächlichen Kenntnisnahme spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung als angenommen. Gegenbestätigungen des Unternehmers und dem Hinweis auf dessen Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
  6. Abweichende, zusätzliche oder diesen Geschäftsbedingungen entgegenstehende Regelungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn diese werden ausdrücklich schriftlich vereinbart. Mündliche Vereinbarungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn Sie auf Seiten der Firma ADOLF NEUENDORF von einem Geschäftsführer oder ausdrücklich bevollmächtigten Mitarbeiter getroffen werden. Die Verkaufsangestellten der Firma ADOLF NEUENDORF sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Die Angebote der Firma ADOLF NEUENDORF sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen insbesondere in der Form, der Farbe, dem Gewicht, den Maßen, dem Leistungsvermögen, bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten. Die in Angebotserklärungen, Katalogen, Prospekten, Abbildungen, Preislisten und ähnlichen Unterlagen enthaltenen Angaben insbesondere über die Form, die Farbe, das Gewicht, die Maße, das Leistungsvermögen, die Preise und dergleichen sind nur annähernd maßgeblich, sofern sie nicht als verbindlich bezeichnet oder vereinbart werden.
  2. Ein Angebot der Firma ADOLF NEUENDORF stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden dar. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Die aufgrund eines Angebotes der Firma ADOLF NEUENDORF ihr erteilten Aufträge, Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen des Käufers werden erst durch schriftliche Bestätigung der Firma ADOLF NEUENDORF verbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Die Firma ADOLF NEUENDORF ist berechtigt, dass in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Der schriftlichen Bestätigung steht die Auslieferung der Ware an den Kunden gleich.
  3. Schriftliche Angebote der Firma ADOLF NEUENDORF gelten nur für eine Frist von 30 Tagen ab Datierung des Angebotes.
  4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Lieferung durch die Zulieferer der Firma ADOLF NEUENDORF. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung oder verspätete Lieferung nicht von der Firma ADOLF NEUENDORF zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

§ 3 Preise

  1. Soweit nicht anders angegeben oder vereinbart, hält sich die Firma ADOLF NEUENORF an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 60 Tage ab Datierung des Angebotes gebunden. Im übrigen sind die in der Auftragsbestätigung der Firma ADOLF NEUENDORF genannten Preise (bei Unternehmern zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer wenn diese nicht besonders ausgewiesen ist) maßgebend.
  2. Soweit nichts anderes vereinbart, gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung aktuelle Preisliste der Firma ADOLF NEUENDORF.
  3. Skonti oder andere Abzüge werden nicht gewährt, wenn nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart wird.
  4. Besondere, über die vertraglich einbezogenen Leistungen hinausgehende Arbeiten wie z. B. Montagearbeiten, werden gesondert in Rechnung gestellt.
  5. Bei Verträgen mit Verbrauchern wird die Firma ADOLF NEUENDORF zusätzliche Kosten für Verpackung und Versand gesondert bei Vertragsschluss vereinbaren. Mangels einer solchen Vereinbarung versteht sich der vereinbarte Preis bei einem Versendungskauf zuzüglich einer Versandkostenpauschale.
  6. Bei Verträgen mit Unternehmern gelten die Preise ab Lager ohne Kosten für Verpackung und Versand. Diese werden zum Selbstkostenpreis an den Unternehmer weiterberechnet.
  7. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.

§ 4 Zahlung

  1. Soweit nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen der Firma ADOLF NEUENDORF innerhalb von 10 Tagen ausgehend vom Rechnungsdatum zu zahlen, es sei denn zu diesem Zeitpunkt ist die Ware noch nicht ausgeliefert. Dann ist die Rechnung 10 Tage nach Erhalt der Ware zu zahlen. Nach Ablauf dieser Fristen kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
  2. Ein Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
  3. Ein Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber einem Unternehmer behält sich die Firma ADOLF NEUENDORF vor, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen.
  4. Der Kunde kann den Kaufpreis per Nachnahme, Kreditkarte, Scheck, Überweisung oder in bar bezahlen. Bei Ladenverkauf hat die Zahlung grundsätzlich in bar zu erfolgen, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird. Schecks oder Wechsel werden nur zahlungshalber, nicht an Zahlungs statt angenommen.
  5. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Geldeingang bei der Firma ADOLF NEUENDORF an. Im Falle der Zahlung per Scheck oder Wechsel auf den Zeitpunkt der vorbehaltslosen Einlösung.
  6. Bei fehlender ausdrücklicher Zahlungsbestimmung ist die Firma ADOLF NEUENDORF berechtigt Zahlungen des Kunden zunächst auf dessen älteste Schulden zu verrechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist die Firma ADOLF NEUENDORF berechtigt, die Zahlung des Kunden zunächst auf die Kosten und dann auf die Zinsen und erst zum Schluss auf die Hauptforderung zu verrechnen. Sie wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung in Kenntnis setzen.
  7. Werden der Firma ADOLF NEUENDORF Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, z.B. die Nichteinlösung eines Schecks oder die Zahlungseinstellung des Kunden, ist sie berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen. Sie ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen.

§ 5 Aufrechnung / Zurückbehaltung / Abtretungsverbot

  1. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur, wenn die Gegenansprüche unstreitig sind oder rechtskräftig festgestellt wurden. Wegen Ansprüchen aus dem selben Vertragsverhältnis ist der Kunde jedoch zur Zurückbehaltung berechtigt.
  2. Die Übertragung einzelner oder sämtlicher Rechte des Kunden aus dem Vertragsverhältnis ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Firma ADOLF NEUENDORF zulässig.

§ 6 Leistungen und Leistungszeit

  1. Die Firma ADOLF NEUENDORF führt die mit dem Kunden vereinbarten Leistungen gewissenhaft aus und berücksichtigt dabei dessen besondere Wünsche, Anregungen oder Anweisungen, soweit dies im Rahmen einer zügigen Vertragsdurchführung ohne wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes möglich und zumutbar ist. Soweit solche Wünsche , Anregungen oder Anweisungen vorliegen, sind diese für die Firma ADOLF NEUENDORF nur verbindlich, wenn sie von ihr schriftlich bestätigt wurden.
  2. Leistungszeiten sind für die Firma ADOLF NEUENDORF nur verbindlich, wenn sie von ihr ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden. Wird eine Leistungsfrist schriftlich zugesichert, beginnt diese im Zweifel mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch die Firma ADOLF NEUENDORF, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Freigaben sowie vor Eingang einer etwaigen vereinbarten Anzahlung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Leistungsfrist eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf der Leistungsgegenstand das Firmengelände der Firma ADOLF NEUENDORF bzw. das Firmengelände des von ihr mit der Lieferung beauftragten Herstellerwerks verlassen hat.
  3. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Firma ADOLF NEUENDORF nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich mit Schädigungsabsicht in bezug auf den Kunden herbeigeführt hat, und die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw.; auch wenn sie bei Lieferanten der Firma ADOLF NEUENDORF eintreten - hat die Firma ADOLF NEUENDORF auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Aufgrund solcher Umstände eintretende Leistungsverzögerungen berechtigen die Firma ADOLF NEUENDORF, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Schadensersatzansprüche kann der Kunde hieraus nicht geltend machen.
  4. Die Firma ADOLF NEUENDORF ist jederzeit zu Teilleistungen berechtigt, wenn nicht eine einheitliche Leistungserbringung vereinbart ist.

§ 7 Gefahrübergang / Versand

  1. Ist der Käufer Unternehmer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder den sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über, soweit die Auslieferung nicht durch eigene Mitarbeiter der Firma ADOLF NEUENDORF erfolgt.
  2. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
  3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Gleiches gilt, wenn die Firma ADOLF NEUENDORF dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt hat und die verkaufte Sache aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht erfolgen kann oder der Kunde eine spätere Versendung wünscht; die Gefahr geht dann vom Zeitpunkt der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
  4. Auf Wunsch des Kunden kann die verkaufte Sache auf dessen Kosten gegen Versandschäden versichert werden. Der Gefahrübergang wird dadurch nicht berührt.
  5. Verluste oder Beschädigungen sind vom Kunden durch den Frachtführer bescheinigen zu lassen, soweit dies nach den Umständen der Anlieferung möglich ist.
  6. Für die Auswahl von Verpackungs- und Ladematerial, die Auswahl des Frachtführers, die Wahl der Versandart und der Beförderungs- und Schutzmittel haftet die Firma ADOLF NEUENDORF nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich die Firma ADOLF NEUENDORF das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
  2. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich die Firma ADOLF NEUENDORF das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen (inklusive Zinsen und Kosten) aus einer laufenden Geschäftsverbindung und anderen geschlossenen Warenlieferungsverträgen vor. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
  3. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden eine wechselmäßige Haftung der Firma ADOLF NEUENDORF begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt, sowie die diesem zugrunde liegende Forderung aus Warenlieferungen nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Kunden als Bezogener.
  4. Der Kunde ist verpflichtet die Ware für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes durchzuführen. Unternehmer sind verpflichtet für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes die Ware auf ihre Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern. Sofern der Unternehmer die Versicherung nicht gegenüber der Firma ADOLF NEUENDORF nachweist, ist diese berechtigt selbst die Versicherung auf Kosten des Unternehmers abzuschließen.
  5. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder einen sonstigen Zugriff Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware oder an die Firma ADOLF NEUENDORF abgetretene Ansprüche wird der Kunde die Firma ADOLF NEUENDORF unverzüglich unter Übergabe der für die Wahrnehmung der Rechte der Firma ADOLF NEUENDORF notwendigen Unterlagen unterrichten.
  6. Die Abtretung, Verpfändung oder sonstige Sicherungsübertragung der Ware oder von Erlösforderungen aus dem Verkauf von unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind ohne Einwilligung der Firma ADOLF NEUENDORF unwirksam.
  7. Die Firma ADOLF NEUENDORF ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffern 3, 4, 5 und 6 dieses Paragraphen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
  8. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt bereits jetzt an die Firma ADOLF NEUENDORF alle Forderungen bis zur Höhe des zwischen Firma ADOLF NEUENDORF und Unternehmer vereinbarten Kaufpreises ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsen. Die Firma ADOLF NEUENDORF nimmt die Abtretung an. Erfolgt der Verkauf der Vorbehaltsware nach Verbindung oder Vermischung oder Weiterverarbeitung mit der Firma ADOLF NEUENDORF nicht gehörenden Sachen, tritt der Unternehmer bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsenden Forderungen bis zur Höhe des zwischen der Firma ADOLF NEUENDORF und Unternehmer vereinbarten Kaufpreises für die Vorbehaltsware ab. Die Firma ADOLF NEUENDORF nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung der abgetretenen Forderungen bleibt der Unternehmer weiter ermächtigt. Die Befugnis der Firma ADOLF NEUENDORF, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich die Firma ADOLF NEUENDORF die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Unternehmer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Die Firma ADOLF NEUENDORF kann verlangen, das der Käufer ihr die abgetretenen Forderungen und die Schuldner bekannt gibt, alle zum Forderungseinzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Unternehmer im Namen und im Auftrag der Firma ADOLF NEUENDORF vor, ohne dass dadurch für diese Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht der Firma ADOLF NEUENDORF gehörenden Waren, steht dieser der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Unternehmer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Unternehmer der Firma ADOLF NEUENDORF im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für die Firma ADOLF NEUENDORF verwahrt.
  9. Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, ist die Firma ADOLF NEUENDORF verpflichtet, auf Verlangen des Kunden die Sicherheiten bis zu einem Wert in Höhe von 20 % über der zu sichernden Forderung freizugeben.
  10. Die von der Firma ADOLF NEUENDORF unentgeltlich erstellten oder gelieferten Pläne, Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen bleiben Eigentum der Firma ADOLF NEUENDORF. Ohne ihre schriftliche Zustimmung dürfen diese nicht vervielfältigt und/oder Dritten zugänglich gemacht werden.

§ 9 Gewährleistung

  1. Ist der Käufer Unternehmer, leistet die Firma ADOLF NEUENDORF für Mängel der Ware nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  2. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die Firma ADOLF NEUENDORF ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn Sie nur mit unverhältnismäßigem Kostenaufwand möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher ist.
  3. Für die Nachbesserung hat der Kunde der Firma ADOLF NEUENDORF eine angemessene Zeit einzuräumen. Ersetzte Waren (auch einzelne Teile) werden Eigentum der Firma ADOLF NEUENDORF.
  4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Ein Verbraucher kann auch Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatz wegen des Mangels zu.
  5. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich der Firma ADOLF NEUENDORF anzeigen. Andere Mängel sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach deren Feststellung schriftlich der Firma ADOLF NEUENDORF anzuzeigen. Unterbleibt die Mängelanzeige ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen wegen dieser Mängel ausgeschlossen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Der Unternehmer trägt die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel, den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  6. Verbraucher müssen innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, die Firma ADOLF NEUENDORF über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei der Firma ADOLF NEUENDORF. Erfolgt keine rechtzeitige Unterrichtung erlöschen die Gewährleistungsansprüche zwei Monate nach der Mangelfeststellung. Dies gilt nicht bei Arglist der Firma ADOLF NEUENDORF. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels liegt beim Verbraucher. Gleiches gilt für die Beweislast in bezug auf die Kaufentscheidung des Verbrauchers, wenn er durch unzutreffende Herstellerangaben zum Kauf bewogen wurde. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast auch für das Vorliegen des Mangels und des Vorliegens des Mangels zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs.
  7. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zuzumuten ist. Der Schadensersatz ist beschränkt auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Sache; dies gilt nicht, wenn die Vertragsverletzung auf Arglist der Firma ADOLF NEUENDORF beruht.
  8. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist für alle Kunden ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Regelungen bezüglich des Fortfalls der Gewährleistungsansprüche gemäß Ziffern 5 und 6 dieses Paragraphen bei fehlender Mängelanzeige bleiben von vorstehenden Regelungen unberührt.
  9. Bei Unternehmern gilt in bezug auf die Beschaffenheit der Ware nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
  10. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ist die Firma ADOLF NEUENDORF nur zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
  11. Garantien im Rechtssinne werden von der Firma ADOLF NEUENDORF nicht gegeben, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§ 10 Haftungsbeschränkungen / Verjährung von Schadensersatzansprüchen

  1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Firma ADOLF NEUENDORF oder deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt sich die Haftung der Firma ADOLF NEUENDORF auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
  2. Gegenüber Unternehmern ist eine Haftung für leicht fahrlässige Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen.
  3. Die Haftungsbeschränkungen aus Ziffer 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche von Kunden aus Produkthaftung oder bei der Firma ADOLF NEUENDORF zurechenbaren Körper-, Gesundheitsschäden bzw. Verlust des Lebens des Kunden.
  4. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren mit Ablauf eines Jahres nach Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht bei arglistigem Verhalten der Firma ADOLF NEUENDORF.

§ 11 Geheimhaltung

  1. Falls nichts anderes vereinbart ist, gelten die der Firma ADOLF NEUENDORF unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
  2. Die Firma ADOLF NEUENDORF darf für eigene Zwecke die Daten der Kunden in gesetzlich zulässiger Weise speichern und verwerten.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN Kaufrechts (insbesondere des UN Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf) ist ausgeschlossen.
  2. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Firma ADOLF NEUENDORF. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.
  3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen der Parteien unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine solche Regelung zu ersetzen, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Das gleiche gilt sinngemäß, wenn der Vertrag unvollständig sein sollte.